

Bis zu 100 % Kostenübernahme für Behandlungen, Medikamente, Operationen und Vorsorgemaßnahmen
lebenslanger Versicherungsschutz
bis zu 4-facher GOT-Satz
Bis zu 100 % Kostenübernahme für Operationen inkl. Voruntersuchungen und Nachbehandlung
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Wir sind zufrieden, wenn du begeistert bist!
Das kommt ganz auf den Schutz an, den du dir selbst ganz einfach konfigurierst:
Grundlegend besteht Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und angeborene oder erworbene Fehlentwicklungen, wenn dir diese bei Versicherungsbeginn nicht bekannt sind.
Je nach Tarif gibt es zudem Zuschüsse für:
Vorsorgeleistungen wie beispielsweise
Impfungen
Wurmkuren
Blutuntersuchungen
Floh- und Zeckenvorsorge
Zahnsteinentfernung und -reinigung-
andere Zahnbehandlungen wie beispielsweise
persistierende Milchcanini
Zahnfüllungen
Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien
Zahnersatz
Die Hundeversicherung für Operationen übernimmt die Kosten, die direkt im Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff deines Hundes stehen, der von einem Tierarzt durchgeführt wurde, um den Gesundheitszustand wiederherzustellen.
Dieser Eingriff erfolgt unter Narkose oder lokaler Anästhesie und beinhaltet das Durchtrennen von Haut oder darunter liegendem Gewebe, welches mehr als punktförmig ist.
Zusätzlich werden folgende Eingriffe in der OP-Versicherung übernommen, wenn sie unter Narkose, Sedierung oder Lokalanästhesie stattfinden:
Wundversorgung durch Nähen oder Klammern
Zahnextraktionen
Zahnwurzelbehandlungen
Klar, du hast auch Versicherungsschutz, wenn du mit deinem Hund ins Ausland zum Tierarzt musst. Die Krankenversicherung für Hunde übernimmt die Kosten für die Behandlung. Die Erstattungshöhe ergibt sich aus der GOT Gebührenordnung für Tierärzte in Deutschland, die für einen in Deutschland ansässigen Tierarzt gelten.
Generelle Ausschlüsse für rassespezifische Erkrankungen gibt es nicht und dein Hund ist somit rundum bestens abgesichert.
Ausgeschlossen sind lediglich Behandlungen oder Operationen, wegen des "Brachycephale Syndrom" die sogenannte Kurzköpfigkeit sowie Behandlungen oder Operationen, die ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden. (Bspw. Behandlungen und Operationen, die zur Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen)
Zum Abschluss der Versicherung ist kein Chip oder eintätowierte Nummer notwendig.
Eine Voraussetzung für den Bezug von Leistungen ist, dass das Tier, für dessen Behandlung Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig identifizierbar ist.
Dies ist der Fall, wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend identifizierbar ist.
Oder wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeutige Kennzeichnung des behandelten Tieres mittels einer Chipnummer oder einer eintätowierten Nummer auf Anforderung nachgeholt und nachgewiesen wird.
Krankheiten, die du bei Antragstellung schon wusstest, sind nicht abgedeckt. Aber für alle anderen Krankheiten, Unfälle oder Fehlentwicklungen, die du nicht kanntest, hast du grundsätzlich Versicherungsschutz.
Du beantwortest beim Abschluss eine kurze Gesundheitsfrage und bestätigst, dass dein Hund die nötigen Voraussetzungen erfüllt.
Ja, es besteht Versicherungsschutz für operative Kastrationen/Sterilisationen, die wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden müssen. (6 Monate Wartezeit)
Eine genauere Erläuterung hierzu findest du in den allgemeinen Versicherungsbedingung.
Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation können im Rahmen der Vorsorgeleistungen der Tierkrankenversicherung in den Tarifen Top oder Premium bezuschusst werden.
Im Tarif Premium-Plus erhältst du zusätzlich zu den allgemeinen Vorsorgeleistungen einen weiteren einmaligen Zuschuss von bis zu 150 €.
Die allgemeine Wartezeit beträgt nur 30 Tage.
Bei Versicherungsfällen auf Grund von Unfällen besteht keine Wartezeit.
Für Vorsorgeleistungen (der Baustein Vorsorge ist in der Tier-Krankenversicherung in den Produktlinien Top und Premium und Premium Plus eingeschlossen) gibt es keine Wartezeiten.
Für bestimmte besondere Leistungen gibt es abweichende Wartezeiten diese betragen zwischen 6 und 18 Monaten. Dadurch hast du auch eine Absicherung von Operationen wie z. B. Ellbogengelenksdysplasie (ED), Hüftgelenksdysplasie (HD).
Die besonderen Wartezeiten kannst du den allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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